Richtlinien/Formulare
Unter bestimmten Voraussetzungen können durch die Stiftung Opferhilfe finanzielle Leistungen erbracht werden. Grundsätzlich sind die Leistungen der Opferhilfe subsidiär zu Leistungen der Täter, Versicherungen (Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung etc.)
Gesuche um Kostenübernahme könnnen bei der Stiftung Opferhilfe mittels den entsprechenden Gesuchsformularen eingereicht werden.
Therapie
- Gesuch um Übernahme von Therapiekosten (Word)
- Gesuch um Übernahme von Therapiekosten (PDF)
- Richtlinien zur Übernahme von Therapiekosten
- Vorlage Therapiebericht
- Vorlage Therapiezwischenbericht
Anwaltliche Vertretung
- Gesuch um Übernahme der juristischen Kosten (Word)
- Gesuch um Übenahme der juristischen Kosten (PDF)
- Richtlinien zur Übernahme von Anwaltskosten
Notunterkunft
Finanzielle Unterstützung
Bei Fragen zur Gesuchseinreichung wenden Sie sich an die Stiftung Opferhilfe.




