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Richtlinien/Formulare

Unter bestimmten Voraussetzungen können durch die Stiftung Opferhilfe finanzielle Leistungen erbracht werden. Grundsätzlich sind die Leistungen der Opferhilfe subsidiär zu Leistungen der Täter, Versicherungen (Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung etc.)

Gesuche um Kostenübernahme könnnen bei der Stiftung Opferhilfe mittels den entsprechenden Gesuchsformularen eingereicht werden. 

Therapie


Anwaltliche Vertretung


Notunterkunft

Finanzielle Unterstützung

Bei Fragen zur Gesuchseinreichung wenden Sie sich an die Stiftung Opferhilfe.