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Beratung

Nach einer Straftat hat das Opfer Anspruch auf fachkundige Beratung und Betreuung.

Wenn nötig leisten oder vermitteln die Opferberatungsstellen psychologische, soziale, therapeutische oder juristische Hilfe.

Die Unterstützung durch die Beratungsstellen kann beansprucht werden, unabhängig davon, ob Strafanzeige erstattet wurde und wie lange die Tat zurück liegt. Das Angebot richtet sich auch an an Angehörige, Bezugspersonen und Institutionen. Die Beratungen können telefonisch oder ambulant durchgeführt werden, auf Wunsch auch anonym.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen unterstehen der Schweigepflicht. Die von den Beratungsstellen geleistete Hilfe ist unentgeltlich.