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Frauenhandel

Was versteht man unter Frauenhandel?

Frauenhandel ist eine Form des Menschenhandels. Der Artikel 182 des Strafgesetzbuches definiert Menschenhandel als Handel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zwecks Entnahme von Körperorganen. Das Delikt Menschenhandel steht fast immer im Zusammenhang mit Migration. Die Täter machen sich die Armut im Heimatland zu Nutze und werben die Betroffenen mit falschen Versprechungen über Arbeits- und Heiratsmöglichkeiten an. Nicht selten werden die Opfer von Personen angeworben, die ihnen bekannt sind oder zu denen sie sogar eine enge Beziehung haben. Die Opfer werden durch Drohungen und Gewalt in eine Abhängigkeit gebracht und ausgebeutet.
Es wird geschätzt, dass in der Schweiz jährlich 1500 bis 3000 Menschen Opfer von Menschenhandel werden, die meisten davon Frauen und zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Frauen, die in der Schweiz von Frauenhandel betroffen sind, stammen aus allen Teilen der Welt. 

Oft halten sich die Opfer von Menschenhandel illegal in der Schweiz auf. Dies erhöht ihre Abhängigkeit und ihre Erpressbarkeit und liefert sie den Tätern aus. Meistens werden den betroffenen Frauen sämtliche Reisepapiere und Dokumente weggenommen. Sie müssen horrende Beträge für Reise- und Vermittlungskosten bezahlen. Frauen, die versuchen, aus der Ausbeutungssituation zu fliehen, sind oft Bedrohungen ausgesetzt.

Beratung und Unterstützung

Opfer von Frauenhandel erleben meist schwere körperliche, psychische und sexuelle Gewalt, sind schwer traumatisiert und in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Sie schämen sich für das, was ihnen passiert und ihr Vertrauen in andere Menschen ist zerstört. Hinzu kommt die grosse Angst vor weiterer Gewalt und Repression.

Betroffenen Frauen steht die Beratung durch die Opferhilfestellen zu. Wir bieten eine vertrauliche und unabhängige Beratung. Wenn nötig vermitteln wir Schutz und Unterkunft sowie medizinische und therapeutische Hilfe. Wir informieren über die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere auch über Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus und helfen beim Einleiten weiterer rechtlicher Schritte. Wir vermitteln Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Wir helfen bei der Verarbeitung der erlebten Gewalt und bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Bei einer Rückkehr ins Heimatland klären wir mögliche Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort ab.

Wir beraten auch andere Fachstellen und Drittpersonen bei Fragen im Zusammenhang mit Frauenhandel.